Gerade heute morgen konnte man einen Professor im Morgenmagazin eines Privatsenders hören und sehen, dass einem Hören und Sehen verging. Denn dieser Experte relativierte Feinstaub und Dieselabgase vom Feinsten.
Jetzt springt die Autolobby langsam auf einen Zug auf, den sich die Flugzeuglobby über viele Jahrzehnte sehr viel Geld hat kosten lassen:
Verharmlosung und Banalisierung der enormen Flugzeugabgase incl. Chemtrails!
Im Autolobbyland fühlte sich dieselbe bisher völlig save – sitzen doch Stakeholder bis weit oben in der Regierung?
Aus den USA wissen wir heute ganz gut, wie jährlich hunderte Millionen für die Beeinflussung der Bevölkerung ausgegeben werden, je nach Seilschaft PRO oder CONTRA Klimawandel. Man denke nur an die Großindustriellen Gebrüder Koch, die sich da besonders hervor taten.
Wenn heute also ein Provinzblatt mit „Verschwörungstheorie“ daher kommt, dann liegt es sicher an der Abgelegenheit Oldenburgs. Da brauchen aktuelle Infos und Fakten immer etwas länger, bis sie dort ankommen?
Ich gehe mal davon aus, dass sich das Chemtrail-Urgestein Altnickel von solcher Schreiberei nicht mehr aufregen lässt. Es wird sich bei der NWZ evtl. finanziell gelohnt haben, falls mit solchen Artikeln neue Werbekunden akquiriert werden konnten? Aber wenn gleichzeitig die Verkaufszahlen sinken, wird es eng, mit Werbeaufträgen.
An wen sind solche Artikel eigentlich gerichtet?
An die Dümmsten unter den Dummen?
Dabei übersehen solche Schreiberlinge oft eines: die aktuelle EU-Gesetzgebung. Denn Umweltschützer können sich heute auf das Minderheiten-Schutzgesetz berufen. So locker vom Hocker mal eben eine ganze Gruppe als Nazis beschimpfen, wie ehemals ein Kachelmann es tat, das geht heute nach EU Recht nicht mehr.
Ein guter Anwalt, der im EU-Recht zuhause ist, könnte der NWZ für diesen Diffamierungs- und Diskriminierungsartikel ordentlich Dampf unterm Schmierhintern machen bzw. ein ordentliches Schmerzensgeld heraus holen.
Ein Bürger, der sich zusammen mit Gleichgesinnten Sorgen um die Verseuchung der Atemluft macht, gilt als „besonders schützenswerte Minderheit“ – wie auch Homosexuelle oder Migranten. Machen sie sich heute mal über diese „Minderheiten“ lustig, dann bekommen sie aber richtig Ärger. Da vergeht ihnen Hören und Sehen! Da macht man sie richtig nass!
Und mit unbescholtenen Umweltschützern darf man das?
Nö! Eben nicht!
Also liebe Freunde, unterstützen sie mutige „Minderheiten“, damit wir mit entsprechenden Musterklagen den Strategen zeigen können, wo der Barthel den Most holt!
Das Diskriminierungsverbot, auch Benachteiligungsverbot, untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner führt, ohne dass es dafür eine sachliche beweisbare Rechtfertigung gibt. Insbesondere dürfen weder Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt noch der sonstige Status als Unterscheidungsmerkmale herangezogen werden.
Das gilt auch für SATIRE, wie alle satirischen Zeitschriften wissen, die regelrecht mit Klagen überzogen werden.
Europäische Menschenrechtskonvention
Die europäische Menschenrechtskonvention enthält in Art. 14 ein Diskriminierungsverbot. Danach ist es verboten, Menschen wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status die Rechte und Freiheiten der Konvention vorzuenthalten oder einzuschränken.
Unter diesem Aspekt sollten wir dringend die Gemeinnützigkeit des Goldenen Aluhut überprüfen lassen. Nach anwaltlichen Vorabinformationen ist diese längst nicht mehr gegeben! Bei PSIRAM liegen ebenfalls strafrechtlich zu verfolgende Diskriminierungen vor, wie auch bei den Sonnenstaatlern hinsichtlich des Diskriminierungsverbotes einiges zu sagen wäre.
Europarechtliche Vorgaben
AEU-Vertrag
Nach Art. 18 AEUV ist den EU-Mitgliedstaaten jede Diskriminierung von Unionsbürgern (Anmerkung: eines anderen Staates) auf Grund der Staatsangehörigkeit verboten, auch solche, die unter Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale zum gleichen Ergebnis kommt, also auch jede versteckte Diskriminierung von Unionsbürgern wegen ihrer Staatsangehörigkeit.
Mit dem Amsterdamer Vertrag wurde der Art. 13 EGV (jetzt: Art. 19 AEUV) ergänzt, der den gemeinsamen Willen ausdrückt, Diskriminierung aufgrund anderer Faktoren (Geschlechts, Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung) zu bekämpfen, also nicht nur Rahmenbedingungen zu schaffen, sondern aktiv dagegen vorzugehen.
So spielt das Diskriminierungsverbot ja auch beim NeztDG eine wichtige Rolle und führt zur Sperrung bei Facebook oder twitter, falls man dagegen verstösst.
Leider wird dies nur sehr einseitige ausgelegt, entsprechend der finanziellen Ausstattung der handelnden Strategen.
Diffamierung – Diskriminierung und Gewalttaten sollten wir uns nicht länger gefallen lassen, und dass Gesetze nur bei entsprechend finanzieller Ausstattung zur Anwendung kommen, so wieder ausgehebelt werden! So ist auch Ex-Ministerin Hendricks mächtig zurück gerudert, hat sich bei Atomkraftgegnern entschuldigt, die aus politisch/wirtschaftlichen Interessen von der BRD-GmbH als Staatsfeinde diskriminiert und verfolgt wurden.
Wie man die Verseuchung der Atmosphäre und der Atemluft nun nennt, ob flugzeuginduzierte Zirren oder rabulistisch Homomutatus Wolken – das ist völlig egal, denn die Fakten bleiben: Es ist ein Umwelt-Supergau, an dem allerdings sieben Milliarden Menschen als Flugpassagiere beteiligt sind.
Daran werden wir nicht mehr viel verändern können. Trotzdem sollte man geltendes Gesetz anwenden und sich als Umweltschutz-Minderheit nicht rotzefrech diskriminieren lassen – das ist nicht nur höchst unseriös, verwerflich – sondern ein Grund, Anwälte einzuschalten.